1. Falls Ihr Zählpunkt von den Netzen nicht genehmigt wird, ist diese Auftragsbestätigung hinfällig.
2. Sie haben die Möglichkeit Ihre gesetzlich vorgeschriebene Wiederrufsfrist von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung schriftlich in Anspruch zu nehmen.
3. Wenn Ihre Ware nicht innerhalb 4 Monaten angeliefert werden kann, können Sie von dem Vertrag ohne Kosten austreten.
4. Sollten Sie in weniger als 14 Tagen vor Montage bzw Liefertermin rücktreten oder Ihr Material ist schon in unserem Lager eingetreten, sind 10% Stornierungskosten der Auftragsbestätigung fällig für Lager und Logistik Aufwand.
5. Die Anzahlungsrechnung ist nach Lieferung des Wechselrichters und der Photovoltaik Module, jedoch vor Installationsbeginn zu bezahlen.
6. Die zweite Rechnung ist nach Montage der Unterkonstruktion auf dem Dach fällig, jedoch vor Montage der Photovoltaik Module.
7. Die letzte Rechnung ist 7 Tage nach Inbetriebnahme und Übergabe der Anlage fällig. Bei Zielüberschreitung werden 12% Verzugszinsen p.a. berechnet.
8. Der Installationsbeginn ist abhängig von Ihrer Zählpunkterteilung und wetterabhängig.
9. Bei Erteilung eines Auftrages an uns gehen wir davon aus, daß der Auftraggeber sämtliche für die Durchführung erforderlichen Genehmigungen eingeholt hat und der Durchführbarkeit des Auftrages nichts im Wege steht.
10. Jede Abweichung von Zusatzvereinbarungen muss schriftlich erfolgen.
11. Die Ware bzw. deren Erlös bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum.
12. Reklamationen oder Mängel müssen innerhalb 5 Tage gemeldet werden.
13. Innbetriebnahme wird definiert wenn der Konzessionierte Elektriker die Anlage als Technisch korrekt und fertig akzeptiert.
14. Die Fertigstellungsmeldung bei dem Netz Betreiber kann erst gemacht werden nachdem Sie uns einen Strom Einspeisevertrag abschließen und uns zu senden.
15. Die Anlage bleibt bis der Netzbetreiber die Anlage als Fertig einstuft, als Nicht-Einspeiseanlage programmiert.
Nicht im Angebot enthaltene Leistungen und Lieferungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Montagen müssen in einem Stück erfolgen können. Weitere Anfahrten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
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